Es folgen die wichtigsten Punkte unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Der Check-in kann ab 15:00 Uhr erfolgen. Der Schlüssel ist dann in einer Schlüsselbox für Sie hinterlegt.
- Der Check-out muss am Tag der Abreise bis 10:30 Uhr erfolgen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten in der Unterkunft selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs/Geschirrspüler ausräumen und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
- In unserer Unterkunft ist das Rauchen nicht gestattet.
- In unserer Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
- Ein Aufenthalt bei uns ist ab mindestens 3 Nächte möglich.
- Hunde (max. 2) sind auf Anfrage herzlich willkommen. Aufpreis pro Hund € 10.- pro Tag (ohne Futter). Hinweis: Das Mitschlafen von Hunden im Bett oder auf dem Sofa ist nicht gestattet. Hunde sind in der Unterkunft ausschließlich im Erdgeschoss zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Mieter/die Mieterin für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
- Wir stellen Ihnen gerne ein Babybett mit Matratze und/oder Hochstuhl kostenlos zur Verfügung.
- Das vermietete Ferienhaus darf von dem Mieter/der Mieterin für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt und darf nur mit der im Buchungsprozess angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die gebuchte Belegungszahl ist einzuhalten. Falls die vereinbarte maximale Belegungszahl überschritten wird, so kann von uns eine außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen werden und es können Rücktrittskosten entsprechend der allgemeinen Stornierungsbedingungen anfallen.
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Das vermietete Ferienhaus darf von dem Mieter/der Mieterin für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt und darf nur mit der im Buchungsprozess angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die gebuchte Belegungszahl ist einzuhalten. Falls die vereinbarte maximale Belegungszahl überschritten wird, so kann von uns eine außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen werden und es können Rücktrittskosten entsprechend der allgemeinen Stornierungsbedingungen anfallen.
2. Mietpreis und Nebenkosten
a) Der vereinbarte Mietpreis enthält sämtliche Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, Bettwäsche und Handtücher.
b) Vereinbaren die Vertragsparteien eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises, so hat der Mieter/die Mieterin diese Anzahlung bei Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
3. Mietzeitraum, An- und Abreise
a) Der Vermieter stellt dem Mieter/der Mieterin das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
b) Der Mieter/die Mieterin hat das Mietobjekt dem Vermieter am Tag der Abreise bis spätestens 10.30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter/die Mieterin noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs/Geschirrspüler ausräumen und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
4. Rücktritt durch den Mieter/die Mieterin
Bis zu 42 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 42 Tagen vor der Anreise 90% des Gesamtpreises. Für Buchungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung storniert werden, werden keine Gebühren erhoben.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter/der Mieterin empfohlen.
5. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
6. Pflichten des Mieters/der Mieterin
a) Der Mieter/die Mieterin hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter(die Mieterin schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Vermieter gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Mieters/der Mieterin, seiner Begleitpersonen oder Besucher/Besucherinnen handelt.
b) Der Mieter/die Mieterin muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Mieter/die Mieterin diese Bestimmung nicht beachtet und die vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Vermieter dem Mieter/der Mieterin gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Mieter/die Mieterin mit Rücktrittskosten entsprechend Punkt 4 belastet werden.
7. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet dem Mieter/der Mieterin gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Vermieter die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten.
b) Der Mieter/die Mieterin ist dazu verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Falls der Mieter/die Mieterin diese Meldung unterlässt, so hat er dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine Ansprüche auf Mietminderung).
8. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
a) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen noch zur kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter/die Mieterin selbst verantwortlich. Besucht er/sie kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm/ihr zu tragen. Er/Sie ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er/Sie wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. b) Der Mieter/die Mieterin stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn/sie gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter/die Mieterin oder muss er/sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er/sie den Vermieter auf diesen Umstand hin.
9. Tierhaltung
Hunde (max. 2) sind auf Anfrage herzlich willkommen. Aufpreis pro Hund € 10.- pro Tag (ohne Futter). Hinweis: Das Mitschlafen von Hunden im Bett oder auf dem Sofa ist nicht gestattet. Hunde sind in der Unterkunft ausschließlich im Erdgeschoss zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Mieter/die Mieterin für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Ort der Beherbergung.